FC Engstingen 1994 e.V.

 

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Neuigkeiten FC Engstingen


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02.12.2021

Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem TSV Kleinengstingen und dem FC Engstingen mit dem Ziel bei der nächsten Generalversammlung über die Kündigung der Geschäftsordnung des FC Engstingen abzustimmen.


TV Großengstingen 1907 e.V.









An:
Die Vorstandschaft
des TV Großengstingen 1907 e.V.


Engstingen, den 24. November 2021


Dringlichkeitsantrag
zur Abstimmung über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem TSV Kleinengstingen und
dem FC Engstingen mit dem Ziel bei der nächsten Generalversammlung über die
Kündigung der Geschäftsordnung des FC Engstingen abzustimmen.

Sehr geehrte Vorstände des TV Großengstingen,

mit diesem Dringlichkeitsantrag gemäß §7 Abs. 3 Satz 2 ziehen wir unseren Antrag vom 08.
November 2021 zurück. Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass die Infoveranstaltung
zu unserem ursprünglich eingereichten Antrag vom 08. November 2021 aufgrund von
Einschränkungen durch die Pandemiebekämpfung und Krankheit von Thomas Gienger
alternativlos nur nach Ablauf der Eingangsfrist stattfinden konnte.

Im Rahmen dieser Informations- und Diskussionsrunde zur Zukunft des FCE im TVG wurden
von engagierten Vereinsmitgliedern, insbesondere von Lothar Arlt, Stefan Baisch, Holger
Eisele, Tobias Heinzelmann, Marianne Hoffmann, Albert Pukall, Martin Staneker und Sigfried
Staneker, wichtige Punkte angesprochen, deren vorherige Klärung wir nach Diskussion im
Hauptausschuss des TVG für sinnvoll und erforderlich erachten.

Zur inhaltlichen und chronologischen Einordnung des nachfolgendes Antrages bitten wir
darum dieses Schreiben an der kommenden Generalversammlung vorzulesen und im
Anschluss auf den Internetseiten des TV Großengstingen sowie des FC Engstingen zugänglich
zu machen.

Am 12. September 2021 stellt der FC Engstingen, vertreten durch die beiden Abteilungsleiter
Mario Werz und Kai Schenk einen „Antrag zur Einleitung notwendiger Maßnahmen im
Sportheim Großengstingen mit kurzfristiger sowie mittelfristiger Dringlichkeit“.
TV Großengstingen 1907 e.V.








Dieser Antrag beinhaltet als mittelfristige Maßnahmen bis zur Rückrunde März 2022:
• Renovierung des gesamten Umkleidebereiches inklusive Duschen
• Renovierung der kompletten Toiletten im Wirtschaftsbereich
• Renovierung des Schiedsrichterraums
• Regelmäßige Gartenarbeiten rund um das Gelände (Unkraut,...)
• Hartplatz zu einem Rasenplatz umbauen
Der vollständige Antrag liegt diesem Schreiben zur Information als Kopie bei und sollte somit
auch an der Generalversammlung auf Verlangen einsehbar sein.

Es erfolgt eine sachliche und konstruktive Diskussion des Antrags in der Ausschusssitzung am
Folgetag, Montag, den 13. September 2021, mit dem Ergebnis, dass die mittelfristig
geforderten und auch die teilweise dringend erforderlichen Sofortmaßnahmen für den TV
Großengstingen weder aktuell noch in naher Zukunft finanziell zu stemmen sind. Hinzu
kommt, dass die prekäre finanzielle Situation natürlich auch durch fehlende Einnahmen im
Zuge der völlig unvorhersehbaren COVID-19 Pandemie verstärkt wurde. Zudem wäre für
eine Sportheimsanierung nebst der finanziellen Mittel auch erheblicher personeller Aufwand
erforderlich.

In der gleichen Ausschusssitzung hat zuvor bereits Yannick von der Dellen, 1. Vorstand des
TVG-Fördervereins, verkündet, dass er sein Amt bis auf weiteres ruhen lassen wird.
Hauptgrund für diesen Schritt war die stetig nachlassende Einsatzbereitschaft von
Vereinsmitgliedern des TVG und vor allem des FCE im Förderverein.

Im Zuge der daran anschließenden, ergebnisoffenen Diskussion zur weiteren
Vorgehensweise erfolgte eine ausführliche Schilderung der Situation durch Mario Werz,
Abteilungsleiter Fußball. Im Rahmen dieser Ausführungen wurde deutlich, dass die in
Anbetracht der fehlenden finanziellen Mittel so dringend benötigte Einsatzbereitschaft für
eine Sportheim- oder Sportplatzsanierung ebenfalls fehlt.

Trotz großem persönlichen Aufwand gelingt es den Verantwortlichen der Abteilung Fußball
nicht, Helfer aus den aktiven Mannschaften zu gewinnen, die sich umfassend für die
Erhaltung des Sportheims in Großengstingen verantwortlich sehen, von etwaigen
Arbeitseinsätzen im Zuge einer Sanierung ganz zu schweigen. Eine derartiger Mangel an
engagierten Helfern war so bisher nicht vorherzusehen.
Die aktuelle Konstellation des FC Engstingen mit zwei Hauptvereinen wurde dabei mitunter
als Grund für die fehlende Identifikation und Bereitschaft für Arbeitseinsätze in den beiden
Hauptvereinen genannt. Dieses historisches Konstrukt ist für heutige aktive Spieler nicht
mehr nachvollziehbar und die satzungsbedingt eingeschränkten Rechte des FC Engstingen
lähmen die Einsatzbereitschaft zusätzlich.

Auch die Geschäftsordnung des FC Engstingen liegt diesem Schreiben zur Information als
Kopie bei und sollte somit auch an der Generalversammlung auf Verlangen einsehbar sein.

Vor dem Hintergrund dieser unvorhergesehenen Sachlage wünscht sich der FC Engstingen
daher zukünftig eine klare Zuordnung zu einem Verein und sieht sich derzeit, auch aufgrund
der strukturellen Gegebenheiten in Kleinengstingen, beim TSV Kleinengstingen besser
aufgehoben.

Nach Ansicht des Hauptausschusses würde eine Ausgliederung des FC Engstingen,
wenngleich dies historisch betrachtet äußerst bedauerlich ist, auch weitreichende Vorteile
für die dann noch alleine beim TV Großengstingen verbleibende Handballabteilung bieten.
Hier sind die Entspannung der finanziellen Notsituation durch den Wegfall der laufenden
Instandhaltungskosten für die Sportanlage in Großengstingen zu nennen sowie die dringend
erforderliche Entspannung der personellen Situation durch den Wegfall von redundanten
Posten in der Abteilung und im Hauptausschuss. Während auf der einen Seite händeringend
JugendtrainerInnen und SchiedsrichterInnen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs
gesucht werden, sind aktuell 19 von 22 Posten im Hauptausschuss und im Förderverein von
der Abteilung Handball besetzt.

Eine Aufstellung und namentliche Übersicht der Ausschussmitglieder sowie der aktiven
Mitglieder im TVG-Förderverein liegt diesem Schreiben zur Information als Kopie bei und
sollte somit auch an der Generalversammlung auf Verlangen einsehbar sein.

Durch die Verschlankung dieser Strukturen erhofft sich die Handballabteilung eine
Konzentration auf ihr eigentliches Kerngeschäft, den Handballsport für Engstingen und die
Umgebung.

TV Großengstingen 1907 e.V.








In Folge der beschriebenen Entwicklungen hat dann auch Alexander Geiselhart, der bis
zuletzt mit großem persönlichen Einsatz für einen Erhalt der Fußballabteilung beim TVG
gekämpft hat, am 15. September 2021 überraschend und unvorhergesehen seinen Rücktritt
als 1. Vorstand des TV Großengstingen 1907 e.V. schriftlich bekanntgegeben und die
Verantwortung mit sofortiger Wirkung auf den zweiten Vorstand Thomas Gienger
übertragen. Auch dieses Schreiben liegt dem Antrag in Kopie bei und sollte somit auch an
der Generalversammlung auf Verlangen einsehbar sein.

Trotz intensiver Bemühungen und vielen Sondierungsgesprächen wurde in den Tagen nach
dem Rücktritt von Alexander Geiselhart keine alternative Lösung gefunden.

Aufgrund der geschilderten Umstände beantragen wir hiermit gemäß §7 Absatz 3 der
Satzung des TV Großengstingen die Abstimmung über die Aufnahme von Gesprächen mit
dem TSV Kleinengstingen und dem FC Engstingen mit dem Ziel, bei der nächsten
Generalversammlung über die Kündigung der Geschäftsordnung des FC Engstingen
abzustimmen.

Inhalt der Gespräche soll insbesondere die Ausarbeitung konkreter Konzepte zu den
folgenden Themen sein:
- Immobilien und deren zukünftige Pflege und Nutzung
- Sicherstellung des Spiel- und Trainingsbetriebs des FC Engstingen
- Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten wie Weiberfasnet und
Altpapiersammlung
- Mitgliederzugehörigkeit und -transfer, Übernahme durch den TSV Kleinengstingen

Bei Zustimmung der Versammlung für diesen Antrag verpflichtet sich der Hauptausschuss
des TV Großengstingen bis spätestens zwei Wochen vor der nächsten Generalversammlung
eine erneute Infoveranstaltung anzubieten, in welcher die erarbeiteten Konzepte präsentiert
werden.

Auf Grundlage dieser Konzepte soll dann bei der nächsten ordentlichen
Generalversammlung über die Kündigung der Geschäftsordnung des FC Engstingen aufgrund
unvorhergesehener Gründe gemäß Punkt 18 Absatz b) der Geschäftsordnung des FC
Engstingen, die mit einfacher Mehrheit herbeigeführt werden kann abgestimmt werden.

Wir schlagen eine offene Wahl vor und bitten vor der Abstimmung um Zeit und Raum für eventuelle Fragen aus der Versammlung.

 Antrag_V3_dringlich_signiert.pdf


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