FC Engstingen 1994 e.V.
 
Website FC Engstingen 1994 e.V.


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FC Engstingen 1994 e.V.  Kooperationsverein mit der Fußballschule Stuttgarter Kickers

Unter dem Motto „Spaß und Entwicklung vereinen“


Der vollständige Spielplan und Liveergebnisse für 2023 FCE

Neuigkeiten FC Engstingen


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04.11.2021

3G auf dem Sportplatz in Engstingen


Aktuell

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung Sport am Donnerstag (04.11.2021) aktualisiert. In der Warnstufe genügt für Spieler*innen sowie alle beteiligten Personen (Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen) ein Antigen-Schnelltest, um die Innenräume zu betreten.

Die Corona-Verordnung der Landesregierung stellt seit dem 16. September die Situation in den Krankenhäusern in den Fokus und differenziert zwischen drei Corona-Stufen. In der aktuellen Stufe (Warnstufe) gelten folgende Regelungen (hier geht´s zur grafischen Übersicht):
Sport im Freien

Für das Betreten des Sportgeländes gilt immer die 3G-Regel – egal ob für Spieler*innen, Trainer*innen oder Zuschauer*innen. D.h. es dürfen sich lediglich genesene, geimpfte oder negativ getestete (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) Personen auf dem Gelände befinden. Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsvertreters durchgeführt werden, gilt dann jedoch lediglich für das jeweilige Training oder Spiel.
Innenräume (z.B. Kabine, Halle)

Spieler*innen: Hier muss in der Warnstufe unterschieden werden zwischen dem Trainings- und Spielbetrieb: Im Trainingsbetrieb gilt für Innenräume die 3G-Plus-Regel (PCR-Test). Im Spielbetrieb wiederum genügt ein einfacher 3G-Nachweis (Schnelltest), um die Funktionsräume (Kabine etc.) zu nuten. Achtung: Diese Regelung besteht laut Corona-Verordnung nur für Verbandsspiele (d.h. nicht für private Hallenturniere).
Zuschauer*innen: Für Innenräume gilt für Zuschauer*innen in der Warnstufe die 3G-Plus-Regel. D.h. Zutritt darf lediglich genesenen, geimpften oder negativ getesteten (PCR-Test) Personen gestattet werden. Ausgenommen sind kurzzeitige Toilettenbesuche oder die Wahrnehmung des Personensorgerechts.
„Beschäftigte Personen“: Eine Ausnahme gibt es laut Corona-Verordnung für „Beschäftigte“. Damit sind alle Personen gemeint, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Diese müssen zur Nutzung der Funktionsräume auch im Training lediglich einen 3G-Nachweis erbringen. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.

Weitere Regelungen

Maskenpflicht: Besteht immer in Innenräumen und zudem im Freien, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann (Ausnahme: 2G-Optionsmodell in der Basisstufe).
Zuschauer: Die zulässige Zuschauerzahl beträgt 5.000 Personen. Alternativ können 50 Prozent der Stadionkapazität bis maximal 25.000 Personen zugelassen werden, dann aber auch in der Basisstufe mit 3G-Nachweis.
Dokumentation: Es müssen weiterhin die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen dokumentiert werden, auch im Training.
Kontrolle: Der Heimverein ist verpflichtet, die Regelungen auf seinem Sportgelände umzusetzen.

Hinweis: Für in Bayern ansässige Vereine gilt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Fußballverbandes.



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